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Die Abrechnung der Tätigkeit des Beraters in Finanzgerichtsverfahren
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3232Steuerberater*innen treten für ihre Mandanten gelegentlich auch in finanzgerichtlichen Verfahren auf. Dabei stellen sich u. a. die Fragen, wie diese Leistungen abzurechnen sind, welche formellen Anforderungen an die Rechnung bestehen und wann die Leistungen des Steuerberaters verjähren. Ein Verfahren vor dem Landgericht Essen (LG Essen, Urteil v. - 18 O 317/18, www.justiz.nrw.de) zeigt die bitteren Folgen einer allzu nachlässigen Geltendmachung von Honoraransprüchen auf.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Die Entscheidung LG Essen 18 O 317/18
[i]Steuerberaterin erzielt mit Klage nur teilweisen ErfolgDie klagende Steuerberaterin in diesem Verfahren hatte die offenbar sehr streitbaren beklagten Eheleute in einem Verfahren vor dem Finanzgericht und später auch vor dem Bundesfinanzhof (BFH) vertreten und für ihre Tätigkeit ein Honorar von insgesamt 8.389,86 € abgerechnet. Da die Eheleute die Rechnung nicht bezahlten, hat die Beraterin Zahlungsklage erhoben. Im Ergebnis wurden die Eheleute verurteilt, an sie 3.037,71 € nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Relevante Fragen der Zulässigkeit der Klage
[i]Kein Bedürfnis, solange Kostenfestsetzung möglich istFür eine Gebührenklage muss ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen. Ein solch...