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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 02 | Investitionsabzugsbeträge: Abzug und Hinzurechnung bei Personengesellschaften ist flexibel möglich

Der BFH hatte entschieden, dass eine begünstigte Investition i. S. des § 7g EStG auch dann vorliegt, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die Investition später von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird. Das BMF hat jetzt angeordnet, dass die Grundsätze des BFH-Beschlusses in allen offenen Fällen anzuwenden sind.

Die Finanzverwaltung akzeptiert eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen bei Personengesellschaften.

Bei einer Personengesellschaft darf ein Investitionsabzugsbetrag sowohl im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft gebildet werden als auch im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters. Wie der VI. Senat des BFH im letzten Jahr entschieden hat, kann die Investition im Gesamthandsvermögen oder im Sonderbetriebsvermögen durchgeführt werden. Unabhängig davon, wo der Abzugsbetrag gebildet worden ist. Anders ausgedrückt: Es ist unschädlich, falls bei einer Personengesellschaft der Abzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die Investition innerhalb des dreijährigen Investitionsz...