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Steuern mobil Nr. 11 vom 01.11.2022

BMF präzisiert Verwaltungsauffassung zu Investitionsabzugsbeträgen (IAB)

Das Bundesfinanzministerium hat sein umfassendes Schreiben aus 2017 zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Investitionsabzugsbeträgen (IAB) auf den neuesten Stand gebracht. Eingearbeitet wurden insbesondere die gesetzlichen Änderungen durch das JStG 2020. Aufgenommen wurde aber auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Im Wesentlichen ist das aktuelle Schreiben auf IAB anzuwenden, die in nach dem endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden.

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Das ist zweifelsohne richtig. – § 7g EStG ist für KMU die wohl wichtigste Vorschrift, um Einkommensschwankungen steuerlich zu glätten, zuweilen auch um steuerliche Stundungsvorteile zu realisieren. Dies wird dadurch erreicht, dass Abschreibungspotenzial in ein Wirtschaftsjahr vor der Ansch...