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NWB Nr. 33 vom Seite 2743 Fach 18 Seite 3339

Die Besteuerung der Personengesellschaften in der Praxis

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH, München

- zur BFH-Rechtsprechung 1993 -

Die folgende Darstellung vermittelt einen Überblick über die im Jahre 1993 veröffentlichten BFH-Entscheidungen zur Ertragsbesteuerung der Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften).

I. Voraussetzungen der Mitunternehmerschaft

1. Treugeber als Mitunternehmer

Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, wer aufgrund eines Gesellschaftsvertrags oder eines damit wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt (BFH GrS v. , BStBl II S. 751, 769, 770). Mitunternehmer kann danach auch sein, wer zwar nicht selbst Gesellschafter ist, seinen Gesellschaftsanteil aber durch einen Treuhänder halten läßt ( BStBl 1993 II S. 538, im Anschluß an BStBl 1989 II S. 722). Treten die Treugeber-Kommanditisten der Gesellschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten bei, so sind sie am Betriebsergebnis nur zeitanteilig beteiligt. Dies ist nach (a. a. O.) auch im Gründungs- und Vorbereitungsstadium zu beachten: ”Vorbereitungsmaßnahmen wirken sich immer in irgendeiner Weise auf die - nachfolgende - werbende Tätigkeit aus. Sie kommen damit wirtschaftlich stets auch den erst zu einem ...