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Änderungen im deutschen Versicherungsrecht durch den Versicherungs-Binnenmarkt
Mit der Annahme des Einigungsvorschlags des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom zum Dritten Durchführungsgesetz/EWG zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) - im folgenden kurz: 3. Durchführungsgesetz - durch den Deutschen Bundestag am 24. Juni und durch den Bundesrat am hat das Gesetzgebungswerk zur Umsetzung einer Reihe von europäischen Richtlinien zur Schaffung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen die parlamentarischen Hürden genommen. Das Gesetz ist nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt am in Kraft getreten.
Was ändert sich aufgrund des 3. Durchführungsgesetzes konkret für den Versicherungsnehmer (VN) in Deutschland? Zwei entscheidende Gesichtspunkte stehen dabei im Vordergrund: Liberalisierung des grenzüberschreitenden Versicherungsangebots und Deregulierung der innerdeutschen Versicherungsaufsicht.
Ein Versicherungsunternehmen (VU), das in einem Mitgliedstaat der EU zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts zugelassen ist, kann ohne weiteres auch in den übrigen Mitgliedstaaten der Union Niederlassungen errichten oder von seinem Sitz aus Versicherungsprodukte vertreiben. Die ...