Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 33 Kündigung

Michael Heine, Matthias Trinks (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 33 DBA Irland regelt den Fortbestand des Abkommens in zeitlicher Hinsicht.

2Einstweilen frei.

II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA

3Art. 33 DBA Irland entspricht inhaltlich Art. 32 OECD-MA und nahezu wörtlich Art. 32 VHG-DBA.

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

4Einstweilen frei.

B. Systematische Kommentierung

5Das DBA Irland wurde – der ganz allgemeinen Praxis entsprechend – mit unbefristeter Geltungsdauer abgeschlossen. Daneben regelt Art. 33 DBA Irland vor allem die Kündigung des Abkommens. Denn infolge der unbefristeten Geltung ergibt sich die Gefahr, dass das Abkommen wegen der Änderungen der Steuergesetze oder der wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Änderungen bei den Kapitalströmen) nicht mehr den nationalen Vorstellungen der Wirtschaftsbeziehungen entspricht. Da ein Abkommen sonst im Wesentlichen nur im beid­seitigen Einvernehmen aufgehoben werden kann, ergibt sich daher die Notwendigkeit der Kündigungsklausel.

6Nach Ablauf der Wartefrist kann das Abkommen nunmehr zum Ende jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Jahresende. Verfahrensrechtlich ist die Kündi...