Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 30 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Michael Heine, Matthias Trinks (November 2024)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 30 DBA Irland enthält einen Vorbehalt zugunsten völkervertragsrechtlich oder nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts vorgesehener steuerlicher Privilegien der Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen.

II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA

2Die Regelung stimmt exakt mit Art. 28 OECD-MA und Art. 29 VHG-DBA überein.

III. Abweichungen von der Vorgängerregelung

3 Einstweilen frei.

B. Systematische Kommentierung

4Die Regelung ist lediglich deklaratorisch. Soweit diplomatische Steuerprivilegien auf Völkerrecht beruhen, sind diese gegenüber dem DBA als einfachem Bundesgesetz vorrangig zu beachten.

5Art. 30 DBA Irland geht für den von der Vorschrift erfassten Personenkreis den allgemeinen Regelungen in Art. 18 DBA Irland über Vergütungen im öffentlichen Dienst vor. Die Regelung erhält vor allem die steuerlichen Privilegierungen nach den Wiener Übereinkommen, die insbesondere für Mitglieder der diplomatischen Missionen konsularischer Vertretungen gelten.