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FG Hamburg 18.07.2019 2 V 108/19, BBK 22/2019 S. 1053

Steuerrecht | Einspruch gegen Steuerfestsetzung ist kein Einspruch gegen Zinsfestsetzung

Der Einspruch gegen Steuerbescheide, die aufgrund einer Steuerfahndung erlassen worden sind, richtet sich nicht gegen die Zinsfestsetzung, wenn der Einspruch nur mit einem Hinweis auf die Stellungnahme im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren begründet wird.S. 1054

Werden [i]Einwendungen gegen Zinsfestsetzung erst nach Ablauf der Einspruchsfrist dann erst nach Ablauf der Einspruchsfrist Einwendungen gegen die Zinsfestsetzung erhoben, ist dies verfristet, da die Zinsfestsetzung dann schon bestandskräftig geworden ist.

Hinweis:

Vergleichbare [i]Bescheid enthält mehrere Festsetzungen Fälle kommen derzeit häufig vor. Denn viele Berater haben erst nach Ablauf der Einspruchsfrist erkannt, dass auch die Zinsfestsetzung wegen des zu hohen Zinssatzes von 6 % p. a. angefochten werden sollte. Die Anfechtung nur des Steuerbescheids genügt nicht, weil ein Bescheid mehrere selbständige Festsetzungen enthält, u. a. die S...