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FG Münster 10.07.2019 7 K 2862/17 E, BBK 22/2019 S. 1053

Steuerrecht | Nachweis betrieblicher Kfz-Nutzung beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags für ein betriebliches Kfz ist die ganz überwiegend betriebliche Nutzung durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen. Aus dem Fahrtenbuch muss sich eine mindestens 90%ige betriebliche Nutzung ergeben.

Unzureichend ist die Inanspruchnahme der 1 %-Methode, weil sich hieraus eine Privatnutzung von ca. 20 % bis 25 % ergibt. Zudem widerspricht es der Lebenserfahrung, wenn ein Unternehmer die 1 %-Regelung anwendet, wenn er das Kfz angeblich fast ausschließlich betrieblich nutzt.

Eine [i]Auflistung betrieblicher Fahrten nicht ausreichend Auflistung der betrieblichen Fahrten anhand des Terminkalenders genügt ebenfalls nicht, weil sich daraus nicht der Anteil an der Gesamtleistung des Kfz ergibt.

Schließlich [i]Nutzbarkeit weiterer Kfz irrelevant genügt es nicht, wenn der Unternehmer nachweist, dass ihm für die Privatnutzung weitere Fahrzeuge zur Verfüg...