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StuB Nr. 19 vom Seite 746

Deutscher Corporate Governance Kodex 2019

Die Regierungskommission hat am 9.5.2019 den (neuen) DCG-Kodex beschlossen

RA/WP/FAStR Harald Schumm

Der am der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Deutsche Corporate Governance Kodex vom (DCGK) ist das Ergebnis einer grundlegenden Überarbeitung des DCGK vom (DCGK-2017). Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des DCGK (Bekanntmachung im Bundesanzeiger) – geplant ist ein gleichzeitiges Inkrafttreten mit dem AURUG II – gilt der DCGK-2017 unverändert fort. War der DCGK-2017 bislang nach den Organen der Aktiengesellschaft gegliedert, folgt der DCGK einer eher funktionalen bzw. aufgabenorientierten Gliederung. Dabei handelt es sich um (A) Leitung und Überwachung, (B) Besetzung des Vorstands, (C) Zusammensetzung des Aufsichtsrats, (D) Arbeitsweise des Aufsichtsrats, (E) Interessenkonflikte, (F) Transparenz und externe Berichterstattung sowie (G) Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung des Kodex ist die Neufassung der Regelung zur Vorstandsvergütung. Weitere Kernthemen sind das Overboarding und die Unabhängigkeit. 25 Grundsätze, welche nach der Präambel „wesentliche rechtliche Vorgaben verantwortungsvoller Unternehmensführung“ wiedergeben und der Information der Anleger und weiterer Stakeholder dienen sollen, prägen die S...