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StuB Nr. 19 vom Seite 734

Berücksichtigung finaler Verluste im Kapitalgesellschaftskonzern

Anmerkungen zu den EuGH-Urteilen vom 19.6.2019 - C-607/17 (Memira Holding) und C-608/17 (Holmen)

Nico Löprick, M.Sc. und Hendrik Freimuth, B.Sc.

Nachdem das EuGH-Urteil in der Rs. Bevola die Thematik um die sog. finalen Verluste nach einer zuvor eher restriktiv anmutenden Rechtsprechungsentwicklung wiederbelebt hatte, findet die Rechtsprechung zu finalen Verlusten nun eine Fortsetzung mit den jüngst ergangenen Entscheidungen in der Rs. Memira Holding sowie der Rs. Holmen . Beide Entscheidungen befassen sich thematisch mit der grenzüberschreitenden Verrechnung finaler Verluste im Kapitalgesellschaftskonzern. Die zugrunde liegenden Ausgangsverfahren und ergangenen Urteile sollen im folgenden Beitrag prägnant dargestellt und abschließend in den wichtigsten Punkten einer Wertung unterzogen werden.

Kernfragen
  • Besteht eine unionsrechtliche Berücksichtigungspflicht für finale Verluste von mittelbaren Tochtergesellschaften bzw. Enkelgesellschaften?

  • Wie wirken sich Verlustabzugs- und Verlustübertragungsbeschränkungen im Sitzmitgliedstaat der Tochtergesellschaft auf die Finalität von Verlusten aus?

  • Können vorgetragene Verluste finale Verluste sein?

I. Ausgangslage

[i]Kopec/Wellmann, (Finale) Verluste im Kapitalgesellschaftskonzern, IWB 8/2019 S. 341 NWB TAAAH-12549 Löprick/Meger, Gegenwärtige Entwicklungen bei den finalen Verlusten, StuB 22/2018 S. 805 NWB XAAAG-99557 Schulz-Trieglaff, Klarstellung zur Berücksichtigung finaler Betriebsstättenverluste, StuB 16/2018 S. 590 NWB HAAAG-91895 Die Rechtsfigur der...