Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 29a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift
1 Die Vorschrift ermöglicht, dem örtlich zuständigen Finanzamt durch eine verwaltungsinterne Maßnahme vorübergehend Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch ein anderes Finanzamt zuteil werden zu lassen.
II. Verhältnis zu anderen Vorschriften
2Durch eine Unterstützungsanordnung nach § 29a AO verliert das örtlich zuständige Finanzamt anders als bei Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO und bei Zuständigkeitsänderung durch Rechtsverordnung der Landesregierung gem. § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG nicht seine Zuständigkeit.
3Die Möglichkeit der Beauftragung einer anderen Behörde mit einer Außenprüfung nach § 195 AO bleibt unberührt.
B. Systematische Kommentierung
I. Voraussetzungen der Anordnung
4Die Anordnung der Unterstützung muss der Gewährleistung eines zeitnahen und gleichmäßigen Vollzugs der Steuergesetze dienen. Die Unterstützung kann sich nur auf die Aufgabenerfüllung in Besteuerungsverfahren (§ 85 AO) beziehen.
II. Ermessen
5Bei der Anordnung der Unterstützung handelt sich nach dem Wortlaut der Vorschrift („kann“) um eine Ermessensentscheidung der obersten Landesfinanzbehörde oder der von ihr beauftragten L...