Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsicht bei Wettbewerbsverboten für Minderheitsgesellschafter
In einem vom , NWB OAAAH-29449) entschiedenen Fall hat eine GmbH („A-GmbH“) mit ihren früheren angestellten Ingenieuren, die zugleich Geschäftsanteile i. H. von 26 % und 13 % am Stammkapital der GmbH hielten, über Ansprüche im Zusammenhang mit einem gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbot gestritten. Die Ingenieure sind zunächst als Arbeitnehmer aus der GmbH ausgeschieden und arbeiten nach ihrem Ausscheiden in einer von ihren Ehefrauen neu gegründeten R-GmbH. Zwischenzeitlich sind sie auch als Gesellschafter aus der A-GmbH ausgeschieden.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Konflikt zwischen Berufsausübungsgesellschaft und mitarbeitenden Gesellschaftern
[i]Ausloten von Umfang und Grenzen eines VerbotsIn dem Verfahren ging es um die Frage, in welchem Umfang gesellschaftsvertraglich Wettbewerbsverbote gegenüber einzelnen Gesellschaftern vereinbart werden können und dementsprechend Wettbewerbsverbotsklauseln wirksam oder unwirksam sind.
[i]Verbote nur zugunsten schützenswerter Interessen der GmbH Gesellschaftsvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur zulässig, wenn sie nach Ort, Zeit und Gegenstand nicht über die schützenswerten Interessen des Begünstigten hinausgehen und den Verpflichteten nicht übermäßig besch...