Der Mehrwert eines Auftragsbestätigungsschreibens
Die eigentlich obligatorischen Auftragsbestätigungsschreiben werden in der Wirtschaftsprüfungspraxis häufig unterschätzt und eher als formale und lästige Pflicht angesehen. Dabei kann eine gut formulierte Bestätigung des Auftrags eindeutig den Rahmen der Leistungen zwischen Auftraggeber und Wirtschaftsprüfer und dessen Grenzen definieren und trägt so dazu bei, Missverständnisse zu beseitigen, implizite falsche Erwartungen beim Empfänger zu vermeiden und so letztlich Haftung zu reduzieren. Außerdem lassen sich weitere Berichtspflichten elegant mitteilen. Daniel Kossakowski und Maximilian Löffler zeigen auf, wo der Mehrwert einer guten Auftragsbestätigung liegt.
Die Zahlen sind beeindruckend: Die größten 25 Prüfungsgesellschaften sind um fast acht Prozent gewachsen. Gleichwohl zeichnet sich aber ein Fachkräftemangel ab, denn die Zahl der Berufsexamina für Wirtschaftsprüfer sinkt, so dass Rufe nach einer Reform der Ausbildung lauter werden. Jörg Hossenfelder fasst die Ergebnisse der jüngsten Lünendonk-Studie zusammen.
Das Thema „Dokumentenmanagement“ klingt angesichts der dynamischen Digitalisierung fast schon antiquiert, tatsächlich aber ist es eines der wesentlichen Elemente im praktischen Digitalisierungsprozess einer Kanzlei. In der letzten Ausgabe hatte Alexandra Buba erläutert, warum das digitale Dokumentenmanagement mehr ist als eine x-beliebige Software. Im zweiten Teil geht es nun konkret um die einzelnen Schritte, um ein solches System erfolgreich einzuführen und in die Gesamtorganisation einzubetten.
In der Rubrik „Praxisfall“ stellen Georg Harle und Irene Gettmann einen teuren Haftpflichtfall vor. Eine Antiquitätenhändlerin hatte ihr kleines Ladengeschäft zulässigerweise nach der Vereinfachungsregelung des § 8 EStDV nicht aktiviert; der anteilige Grundstücks- und Gebäudewert betrug weniger als ein Fünftel des gemeinen Werts bzw. weniger als 20.500 €. Steigende Immobilienpreise bewirkten aber nun, dass der Grenzwert im Laufe der Jahre überschritten wurde und Grundstück und Gebäude anteilig hätten aktiviert werden müssen; die Bilanz war unvollständig. Als das Einzelunternehmen in eine GmbH eingebracht und im Anschluss von der steuerlichen Betriebsprüfung beleuchtet wurde, scheiterte die an sich gewünschte Buchwertfortführung nachträglich daran, dass nicht der gesamte Betrieb mit sämtlichen funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen übergegangen ist. Lesen Sie , wie teuer die Aufdeckung der stillen Reserven am Ende wurde.
Beste Grüße
Yvonne Mueller
Fundstelle(n):
WP Praxis 10/2019 Seite 273
NWB XAAAH-30508