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NWB Nr. 39 vom

Umsatzsteuerliche Zuordnung gemischt genutzter Leistungsbezüge

Ulf Knorr und Susanne Bentz

Sollen Eingangsleistungen, die unternehmerisch und privat genutzt werden, dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden, muss diese Zuordnungsentscheidung zeitnah dokumentiert werden. Kann die Dokumentation nicht über den Vorsteuerabzug erfolgen, bedarf es anderer Beweisanzeichen – wie einer schriftlichen Mitteilung an das Finanzamt über die Höhe der Zuordnung. Wie sollte diese Mitteilung für den Einzelfall formuliert sein?

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

[i]Zuordnungswahlrecht bei privater MitverwendungNutzt ein Unternehmer den privat mitverwendeten Gegenstand zu mindestens 10 % für sein Unternehmen, kann er entscheiden, ob er den Gegenstand insgesamt seiner unternehmerischen Tätigkeit zuordnet, in vollem Umfang in seinem privaten Bereich belässt oder im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung seiner unternehmerischen Tätigkeit zuordnet. Nur soweit die Zuordnung erfolgt, ist ein Vorsteuerabzug überhaupt möglich bzw. kann später eine Vorsteuerberichtigung erfolgen.

[i]Dokumentation der Zuordnungsentscheidung durch schriftliche Mitteilung an das Finanzamt...Die Zuordnungsentscheidung ist spätestens bis zum 31.7. des Jahres nach dem Leistungsbezug zu treffen und zu dokumentieren, damit sie nach außen (insbeso...