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§ 2b UStG – Chancen, Risiken und Handlungsoptionen
§ 2b UStG verändert die Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts grundlegend. Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde § 2 Abs. 3 UStG a. F. durch § 2b UStG abgelöst. Aufgrund der tiefgreifenden Änderungen gibt es für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 27 Abs. 22 UStG die Möglichkeit, auf sämtliche nach dem und vor dem ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG a. F. anzuwenden. Um den Anpassungsbedarf zu lokalisieren und Vorbereitungen hin zum zu treffen, nahmen viele juristische Personen des öffentlichen Rechts diese Optionsmöglichkeit wahr. Im Anschluss an die Prüfung der ausgeführten Leistungen und deren Einordnung nach § 2b UStG stehen die juristischen Personen des öffentlichen Rechts nun vor dem oft größeren Problem der Umsetzung, die sowohl Chancen als auch Risiken birgt.
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Chancen
[i] Scholz, Vorsteuerabzug, Grundlagen, NWB VAAAE-51939 Leistungen, welche durch die Anwendung von § 2b UStG nun der Umsatzsteuer unterliegen, eröffnen der juristischen Person des öffentlichen Rechts die Möglichkeit des eingangsseitigen Vorsteuerabzugs. Gerade in Bezug auf größere Investitionen bietet sich die Chance, durch die aktive Planung und Einflussnahme auf Projekte ei...BStBl 2016 I S. 481