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Gewinnerzielungsabsicht bei Betriebsaufspaltung
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Voraussetzungen
Der [i]Söffing/Kranz, Betriebsaufspaltung, Grundlagen, NWB JAAAE-40045 Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen von Betriebsaufspaltungen ist bisher in der Literatur kaum Aufmerksamkeit geschenkt worden. In der Praxis wird das Instrument der Betriebsaufspaltung oft im Rahmen der Steuerplanung eingesetzt, allerdings ohne sich intensiv mit den negativen Folgen der Feststellung einer Liebhaberei (Personengesellschaft) bzw. von langjährigen Verlusten (Kapitalgesellschaft) bei der Betriebsgesellschaft auf deren Besitzunternehmen zu beschäftigen. Nachfolgender Aufsatz setzt sich nicht nur mit steuerlichen, sondern auch mit betriebswirtschaftlichen Aspekten und Voraussetzungen der erfolgreichen Betriebsaufspaltung auseinander. Dabei wird auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung, insbesondere das (NWB AAAAG-87921), eingegangen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Betriebsaufspaltung und Gewinnerzielungsabsicht
Im Rahmen [i]Besitzunternehmen erzielt gewerbliche Einkünfte einer Betriebsaufspaltung überlässt das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen, an dem das Besitzunternehmen beteiligt ist und dessen Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird, die wesentlichen Betriebsgrundlagen. Die Überlassung kann entgeltlich (also kostendeckend), teilentgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.
Die Betriebsaufspaltung hat zur Folge, dass das Besitzunternehmen über das Betriebsunternehmen auf dem Markt tätig ist und somit statt z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewerbliche Einkünfte i. S. von BStBl 2016 II S. 408BStBl 1998 II S. 254