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BBK Nr. 18 vom Seite 896

Beurteilung von Aufwendungen einer Baustellenräumung

Außenverpflichtung oder eigenbetriebliches Interesse?

Rüdiger Happe

[i]FG Münster, Urteil v. 5.12.2018 - 13 K 2688/15 K NWB WAAAH-11161 In einem interessanten Fall hat sich das FG Münster zu der Frage geäußert, ob die Kosten für die Räumung einer Baustelle eine Außenverpflichtung darstellen, mit der Folge, dass hierfür eine Rückstellung gebildet werden kann, oder ob das eigenbetriebliche Interesse im Vordergrund steht.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Bildung von Rückstellungen dem Grunde nach

[i]Hänsch, Rückstellungen (allgemein), infoCenter NWB EAAAD-82019 Für ungewisse Verbindlichkeiten müssen nach § 249 HGB Rückstellungen gebildet werden. Das gilt auch, wenn das Entstehen einer betrieblich veranlassten Verbindlichkeit in der Zukunft hinreichend wahrscheinlich ist, sofern die wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag liegt. Dabei darf es sich bei den Aufwendungen nicht um Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts handeln. Weitere Voraussetzung ist, dass der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme durch einen Dritten rechnen muss. Erforderlich ist also das Vorliegen einer Außenverpflichtung.

Hinweis:

Nicht rückstellungsfähig sind [i]Keine Bildung von Aufwandsrückstellungensog. Aufwandsrückstellungen, denen keine Verpflichtung gegenüber einem Dritten zugrunde liegt. Unter das ...