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OLG Frankfurt 02.08.2019 2 Ss-OWi 438/19, NWB 37/2019 S. 2696

Wohnungsaufsicht | Unerlaubte Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung

Die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung über die Plattform „Airbnb“ verstößt gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG).

Anmerkung:

Die Betroffene hatte in vier Fällen ihre in Frankfurt/M. gelegene Wohnung über die Plattform „Airbnb“ jeweils über mehrere Tage an Feriengäste zu einem Preis von 125–150 €/Nacht vermietet. Sie war nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Genehmigungen. [i]Zur Situation in Berlin Hofele, NWB 28/2018 S. 2048Ihre zuvor mehrfach gestellten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung hatte die Stadt Frankfurt zurückgewiesen. Die auf Grundlage des HWoAufG von der Stadt Frankfurt erlassene Ferienwohnungssatzung sieht bei Verstößen die Verhängung von Bußgeldern bis zu 25.000 € vor. Bei der Bemessung d...