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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 08 | Geburtstagsfeier: Steuerpflichtige Einnahmen nur im Umfang der privaten Gäste

Die Kosten einer Geburtstagfeier für den Vorsitzenden des Kuratoriums einer Krankenhaus-Stiftung, zu der die Stiftung als Gastgeberin ca. 250 Gäste und den Jubilar als Ehrengast in Räumlichkeiten des Krankenhauses einlädt, können bei diesem nur im Umfang der privaten 25 Gäste, also zu 10 %, als steuerpflichtige Einnahmen aus sonstiger selbständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG angesetzt werden.

Ein interessanter Sachverhalt liegt einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Münster zugrunde.

Ein Pfarrer war Vorsitzender des Kuratoriums einer Krankenhaus-Stiftung und erzielte hieraus Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Anlässlich seines 50.   Geburtstags veranstaltete die Stiftung in den Räumlichkeiten des Krankenhauses eine Feier, an der neben dem Jubilar als Ehrengast etwa 250 Gäste teilnahmen. Ca. 25 Personen stammten aus der Familie und dem Freundeskreis des Kurators.

Das Finanzamt wollte die gesamten Kosten für die Geburtstagsfeier als Einnahmen erfassen. Dem hat das FG Münster jedoch einen Riegel vorgeschoben. Die Richter überzeugte die Argumentation des Pfarrers, dass der Geburtstag lediglich der Aufhänger der Veranstaltung, nicht aber der eigentli...