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Zeitwertkontenmodelle bei Organen von Körperschaften
BMF reagiert auf BFH-Rechtsprechung
[i]Schönfeld/Plenker, Gesellschafter-Geschäftsführer, Lexikon Lohnbüro 2019, NWB VAAAD-14565 Etwa eine Dekade lang verweigerte die Finanzverwaltung Zeitwertkontenmodellen bei Organen von Körperschaften pauschal die lohn- bzw. einkommensteuerliche Anerkennung. Der BFH sah die Sache in seiner Rechtsprechung jedoch differenzierter. Hierauf hat das BMF nun mit einer Anpassung der diesbezüglichen Verwaltungsanweisung reagiert (, NWB PAAAH-28027).
I. Zeitwertkonto als langfristig wirkendes Flexibilisierungsinstrument
[i]Formen von ArbeitszeitkontenArbeitszeitkonten erfüllen wichtige Funktionen zur betriebs- und lebensgerechten Ausgestaltung der Arbeitszeit. In der Regel wird zwischen kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Modellen unterschieden (vgl. die Übersicht bei Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, „Arbeitszeitkonto“ Rz. 1 bis 1/3; ferner BT-Drucks. 16/10289 und Hilbert/Paul, NWB 2012 S. 3391). Für umfassende Freistellungen, z. B. ein „Sabbatical“ oder insbesondere die Möglichkeit zum vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand, hat sich steuerlich der zumindest von der Finanzverwaltung definierte Begriff des Zeitwertkontos etabliert; ein solches entspricht in weiten Teilen einer sog. Wertguthabenvereinbarung i. S. des § 7b SGB IV.
[i]Brutto-Anlage der Mittel möglichLohn- ...