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OLG Düsseldorf 23.05.2019 2 U 50/18, NWB 35/2019 S. 2552

Wettbewerb | Verwendung einer Zertifizierungsangabe

In der Verwendung einer sich nur auf die Büroorganisation und Kanzleiarbeitsabläufe beziehende Zertifizierungsangabe auf Briefbögen kann eine irreführende geschäftliche Handlung liegen, die zur Täuschung geeignete Angaben über die fachliche Qualifikation der Verwenderin, einer Anwaltssozietät in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), enthält.

Anmerkung:

Die PartGmbB verwendete einen Briefkopf, der auf der rechten Seite eine Spalte aufwies, in der zunächst die in der Rechtsanwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte namentlich aufgeführt waren. [i]Simon, NWB 5/2019 S. 287Nach einem Freiraum waren die Anschrift, die Kontaktdaten und die Registernummern der PartGmbB aufgelistet. Im Anschluss hieß es dann: „Zertifiziert nach ISO 9001“. Sodann folgten die ...