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Der eheliche Güterstand und dessen Auswirkungen auf die Besteuerung der Eheleute sowie deren Nachfolgeplanung
Eine in der Praxis immer wieder vorkommende Frage betrifft die stl. Behandlung des ehelichen Güterstandes. Dabei ist zu beobachten, dass gerade der Güterstand der Zugewinngemeinschaft jener ist, der in der Praxis den deutlichsten Irrtümern bzgl. der zivilrechtlichen und stl. Folgen unterliegt.
So ist etwa die Ansicht weithin verbreitet, dass bei dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft eine echte Vermögensgemeinschaft gegeben ist. Es besteht also die Vorstellung, dass die Vermögenswerte den Eheleuten gemeinsam gehören. Wegen dieser Annahme wird oftmals Gütertrennung vereinbart, obgleich im konkreten Fall der Güterstand der Zugewinngemeinschaft möglicherweise sogar der eigentlich gewünschte wäre.
In Wahrheit begründet der Güterstand der Zugewinngemeinschaft weder eine Gemeinschaft des Eigentums noch eine Gemeinschaft hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens oder gar der Nutzung des Vermögens. Vielmehr halten das gesetzliche Güterrecht wie auch das gesetzliche Erbrecht das Vermögen beider Eheleute vollkommen getrennt. Daraus lässt sich die einfache Grundregel ableiten, dass im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehegatten hinsichtlich ihrer Vermögenssubstanz grds. so zu behande...