Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 360 Hinzuziehung zum Verfahren
Verwaltung: AEAO zu § 360 AO; LfSt Bayern v. – S 0622.11-23/2 St42.
Spaeth, Die Rechtsposition des nicht Hinzugezogenen im Lichte des neuen Rechtsbehelfsverfahrens, BB 1996 S. 929; Steinhauff, Voraussetzungen und Grenzen der Klagebefugnis von im Einspruchsverfahren nicht notwendig Hinzugezogenen, DStR 2005 S. 2027; Bruschke, Hinzuziehung und Beiladung – Rechtsfolgen beachten, DStR 2011 S. 754; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007 S. 15 und S. 46. Olbertz, Die Hinzuziehung gemäß § 360 AO, DB 1988 S. 1292; Meyer, Die Hinzuziehung (Beiladung) zusammenveranlagter Ehegatten im Rechtsbehelfsverfahren, DStZ 1993 S. 401, von Beckerath, Die einheitliche Feststellung im Veranlagungs- und Einspruchsverfahren, DStR 1983 S. 475.
A. Allgemeine Erläuterungen
1 § 360 AO regelt die Hinzuziehung zum Einspruchsverfahren, mithin die Frage wann Dritte in ein durch einen Steuerpflichtigen geführten Einspruch einbezogen werden und welche Folgen sich in diesem Fall für die Dritten ergeben. Entsprechende Regelungen gab es bereits zu Zeiten der Geltung der RAO in § 241 RAO. Die Bestimmung wurde seit der Schaffung der AO verschiedentlich geändert. Andere Verfahrensordnu...