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NWB Nr. 18 vom Seite 1659 Fach 7 Seite 5075

Umsatzsteuererklärung 1998

von Regierungsdirektor Heinz Hünnekens, Bonn

Die USt-Erklärung 1998 zeichnet sich durch die Besonderheit aus, daß sie sich auf einen Besteuerungszeitraum bezieht, in dessen Verlauf sich der allgemeine Steuersatz geändert hat. Sieht man von der Steuersatzerhöhung und den damit zusammenhängenden Folgeänderungen ab, hat sich das materielle USt-Recht für 1998 nur in Randbereichen geändert. Hinweise dazu, welche Eintragungen in die einzelnen Zeilen der USt-Erklärungsvordrucke 1998 zu machen sind, können wie bereits in den Vorjahren der amtlichen Anleitung USt 2 E entnommen werden. Der nachfolgende Beitrag verzichtet daher auf eine zeilenbezogene Kommentierung der Vordrucke und gibt neben allgemeinen Erläuterungen gezielte Hinweise zur Rechtsentwicklung und zu besonderen Problemfeldern, die für den Besteuerungszeitraum 1998 von Bedeutung sind.

I. Allgemeine Hinweise

1. Erklärungsfristen 1998

Nach § 149 Abs. 2 Satz 1 AO ist die USt-Erklärung 1998 grundsätzlich spätestens bis zum 31. 5. 1999 beim FA abzugeben. Wie bei den übrigen Steuererklärungen gelten auch hier detaillierte Fristenregelungen, deren Einzelheiten sich aus den gleichlautenden Ländererlassen v. (BStBl 1999 I S. 5) ergeben.

In zwei Fällen gelten für die Abgabe de...