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Vorabentscheidungsersuchen im Bereich des Umsatzsteuerrechts
I. Einführung
Nach Art. 234 EG-Vertrag (EGV) i. d. F. des Amsterdamer Vertrages v. (früher: Art. 177 EGV) sind Gerichte berechtigt bzw. letztinstanzliche Gerichte wie der BFH verpflichtet, bei Zweifeln an der Auslegung des Gemeinschaftsrechts, d. h. für den Bereich des USt-Rechts insbesondere bei Zweifeln der nationalen Auslegung der 6. EG-Richtlinie dem EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.
In jüngster Zeit ist zu erkennen, dass auch vermehrt Vorabentscheidungsersuchen aus dem Bereich des direkten Steuerrechts an den EuGH herangetragen werden (vgl. zur Vorabentscheidungszuständigkeit des EuGH bei der Auslegung der Rechnungslegungsvorschriften der EG-Bilanzrichtlinie 78/660/EWG ABl EG 1978 Nr. L 222 für alle Kaufleute DStRE 2000 S. 171). Dies verdeutlicht, dass die steuerberatende Praxis in der Zukunft noch vermehrt Informationen über wesentliche Vorabentscheidungsersuchen benötigt. Der folgende Beitrag wird sich aber wie gewohnt auf die Vorabentscheidungsersuchen auf dem Gebiet des USt-Rechts beschränken.
II. Vorabentscheidungsersuchen
1. Umsatzsteuerbarkeit bei Alkoholschmuggel
Vorlage des Tampereen Käräjäoikeus, Finnland, v. - Rs. C-455/98, ABl EG 1999 Nr. C 71/4.
Das finnis...