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Mietverhältnis | Keine Mietminderung bei verweigerter Mängelbeseitigung
Wird eine Klage auf Zahlung von Miete ganz oder teilweise mit der Begründung abgewiesen, die Miete sei aufgrund von Mängeln gemindert, erwachsen als bloße Vorfragen weder die Ausführungen zum Bestehen von Mängeln noch die vom Gericht angesetzten Minderungsquoten in Rechtskraft.
Im entschiedenen Fall minderten die Mieter seit Jahren die Miete wegen verschiedener Mängel; Klagen der Rechtsvorgängerin auf Mietzahlung waren erfolglos. Das Angebot der Vermieterin, die Mängel zu beseitigen, lehnten die Mieter mit der Begründung ab, die Mängelbeseitigung komme einer „Beweisvernichtung“ gleich. [i]Börstinghaus, NWB 38/2018 S. 2784Nach Ansicht des VIII. Senats waren sie ab diesem Zeitpunkt der Verweigerung einer Duldung der Mängelbeseitigung grds. zu einer weiteren Minderung nicht mehr berechtigt. Ein...