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Das Fallbezogene Fachgespräch in der Abschlussprüfung – eine Herausforderung!
Die veränderten Anforderungen an den Ausbildungsberuf zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten führten zu der Einführung eines Prüfungsbereichs Mandantenbetreuung in der ReNoPat-Ausbildungsverordnung. Dieser Prüfungsbereich wird mündlich als Fallbezogenes Fachgespräch durchgeführt. Der folgende Beitrag fasst die Grundlagen zur praktischen Umsetzung dieses Fallbezogenen Fachgesprächs zusammen – einschließlich eines Musterdialogs und Tipps zum Üben.
Einleitung
Was ist ein Fallbezogenes Fachgespräch in der Abschlussprüfung? Die gesetzliche Grundlage für das Prüfungsgebiet Mandantenbetreuung (mündlich) ist in § 7 Abs. 4 ReNoPat-Ausbildungsverordnung geregelt.
Die folgende Tabelle zeigt dieses Prüfungsgebiet Mandantenbetreuung, das in Form eines Fallbezogenen Fachgesprächs stattfindet, im Zusammenhang mit den anderen Prüfungsgebieten und die Gewichtung in der Abschlussprüfung.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Prüfungsgebieten nach § 7 ReNoPat-Ausbildungsverordnung |
Prüfungszeit
|
Gewichtung in der Abschlussprüfung
|
Geschäfts- und Leistungsprozesse
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60 Minuten
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15 %
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Mandantenbetreuung (mündlich als Fallbezogenes Fachgespräch) |
15 Minuten
|
15 %
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Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich/Notarbereich | 150 Minuten | 30 % |
Vergütung und Kosten | 90 Minuten | 30 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | 10 % |