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NWB Nr. 28 vom Seite 2033

BMF gibt finale Staatenaustauschliste 2019 bekannt

[i]BMF, Schreiben v. 26.6.2019 - IV B 6 - S 1315/13/10021 :052Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste i. S. des § 1 Abs. 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum bekannt gegeben ( :052).

[i]Austausch zum 30.9.2019Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates i. S. des § 1 Abs. 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Abs. 1 FKAustG).

[i]Übermittlung bis zum 31.7.2019Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung zum zu übermitteln (§ 27 Abs. 2 FKAustG).

[i] Finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2019 Mit dem nun veröffentlichten Schreiben gibt das BMF die Staaten i. S. des § 1 Abs. 1 FKAustG bekannt, bei denen die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten mit Stand vom vorliegen, mit denen der automatische Datenaustausch zum erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum dem BZSt zu übermitteln haben (finale FKAustG-...