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NWB Nr. 1 vom Seite 19 Fach 6 Seite 3975

Änderungen der Lohnsteuer durch die Lohnsteuer-Richtlinien 1999

von Oberamtsrat Klaus Klöckner, Bonn

Bei den LStR handelt es sich um eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des ESt-Rechts in dem Bereich, in dem die ESt durch Steuerabzug vom Arbeitslohn (LSt) erhoben wird. Die LStR sind Weisungen an die Finanzverwaltung. Sie haben nicht den Rang einer Rechtsnorm, stellen jedoch sicher, daß die FÄ in Zweifelsfragen nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Die LStR enthalten außerdem Anweisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung.

Die ab anzuwendenden LStR 1999 sind als geänderte Neufassung bekanntgemacht worden, wobei Änderungen und Ergänzungen gegenüber den LStR 1996 durch Fettdruck hervorgehoben worden sind; Randstriche kennzeichnen die Stellen, an denen Text der LStR 1996 weggefallen ist.

Die LStR 1999 berücksichtigen die Rechtsentwicklung, insbesondere durch die JStG 1996 und 1997, durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz und durch das Erste Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Außerdem wurde den zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen Rechnung getragen, z. B. zur steuerlichen Behandlung von Essenmarken, zur 50-DM-Grenze nach § 8 Abs. 2 EStG, zur Pkw-Nutzung und zur Abgrenzung der Dienstreise von der Einsatzwechseltätigkeit und der F...