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Doppelte Haushaltsführung bei internationaler Entsendung
— Neuere Tendenzen in der Rechtsprechung —
Bei der internationalen Entsendung von Führungskräften bilden die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung neben den Umzugskosten die wichtigste Grundlage für den Abzug von Werbungskosten oder für eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber. Eine doppelte Haushaltsführung haben nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG Arbeitnehmer, die beruflich außerhalb des Ortes, an dem sie einen eigenen Hausstand (Haupthausstand) unterhalten, beschäftigt sind und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung haben.
Zum sind die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 1999 (LStR 1999) in Kraft getreten, womit auch die Verwaltungsanweisungen zur doppelten Haushaltsführung geändert wurden. Zwar sind die LStR 1999 grds. erst ab dem Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden. Da sich deren Änderungen aber — wie im folgenden gezeigt wird — auf die Rechtsprechung der letzten Jahre bezieht, ist auch von einer Verbesserung bei der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung im Veranlagungszeitraum 1998 auszugehen. In der Rechtsprechung der letzten Jahre sind Tendenzen erkennbar, die der Tatsache zunehmender internationaler Mobilität Rechnung tragen, die häufig mit einer zeitlich befristeten Entsendung ins Ausland und zeitlich befristeten doppelten Haushaltsführung verbunden ist. Deshalb sollte für j...