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NWB Nr. 28 vom Seite 2365 Fach 6 Seite 3613

Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei eintägiger Abwesenheit

von Dr. Walter Lang, Richter am BFH, München

I. Gegenwärtiger Rechtszustand

1. Reisekosten

Das für die tägliche Praxis überaus bedeutsame Gebiet der steuerlichen Berücksichtigung von Reisekosten ist - abgesehen von den Vorschriften über die Steuerfreiheit von Vergütungen, welche der ArbG dem AN zur Erstattung u. a. von Reisekosten gewährt (§ 3 Nr. 13 und 16 EStG) - nicht gesetzlich geregelt. Auch eine Definition des verwendeten Reisekostenbegriffs sucht man im EStG vergebens. Aus dem systematischen Zusammenhang läßt sich lediglich schließen, daß jedenfalls die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und aus Anlaß einer doppelten Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 5 EStG) nicht zu den Reisekosten gehören. Als Reisekosten werden die Aufwendungen bezeichnet, die durch eine berufliche Auswärtstätigkeit (vgl. die in Abschn. 37 LStR 1993 genannten Fallgruppen) verursacht sind.

2. Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen

Das steuerliche Reisekostenrecht beruht auf Verwaltungsanweisungen sowie auf der Rspr. des BFH. Es ist in den LStR und EStR zusammengefaßt. In wechselseitiger Beeinflussung von Richtlinienregelungen und Rspr. hat es sich zu einem sehr unübersichtlichen System entwickelt. Dieses ist u. a. dadurch gekennzeichnet, da...BStBl 1986 II S. 200