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Vermietungsverlust als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
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I. BFH-Leitsätze und Hintergrund
Der (NWB EN-Nr. 856/92; DStR S. 785; BB S. 1260) ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird auch dann im Wege der Aussetzung der Vollziehung gewährt, wenn die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte in vollem Umfang abgelehnt worden ist. Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, daß negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Lohnsteuerzahlern im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nur eingeschränkt geltend gemacht werden können, während sie bei anderen Einkommensteuerpflichtigen ohne derartige Einschränkungen bereits zur Minderung von Steuervorauszahlungen führen.
Im Anschluß an diese Entscheidung teilte der BFH am der Presse mit: ”Nach § 39a Abs. 1 Nr. 5 EStG können Lohnbezieher negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur unter einschränkenden Voraussetzungen und Verluste aus anderen Einkunftsarten gar nicht im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Sie haben damit eine schlechtere Rechtsposition als andere Steuerpflichtige, bei denen sämtliche Verluste oder negative Einkünfte bereits...