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Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums bei der Besteuerung von Aktienanleihen
In einem neuen Schreiben vom - IV C 1 - S 2252 - 56/01 (NWB EN-Nr. 397/2001) gibt das BMF offensichtlich der Auffassung der Banken nach, Aktien- und Umtauschanleihen als Finanzinnovationen einzuordnen und Kursgewinne bei der Veräußerung oder Einlösung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG zu besteuern.
I. Aktienanleihen
Aktienanleihen sind hochverzinste, kurzlaufende Schuldverschreibungen, bei denen der Emittent, regelmäßig eine Bank, am Ende der Laufzeit die Wahl hat, die Anleihe in bar oder durch Lieferung einer in den Emissionsbedingungen bereits festgelegten Anzahl von Aktien eines vorher bestimmten Unternehmens zurückzuzahlen. Der weit über dem Marktüblichen liegende Zins wird unabhängig von der Art der Tilgung gezahlt. Banktechnisch sind Aktienanleihen eine Kombination aus Festzinsanleihe und dem Verkauf einer Verkaufsoption durch den Anleger. Dieser verkauft der Bank das Recht, am Ende der Laufzeit Aktien anliefern zu dürfen. Die Bank macht von ihrem Anlieferungsrecht dann Gebrauch, wenn der Kurs der Aktie kurz vor der Tilgung ein bestimmtes Niveau unterschritten hat. Eine neuere Variante der Aktienanleihen sind etwas niedriger verzinste so genannte Protect-Aktienanleihen oder Aktienanleihen Plus, bei denen...