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NWB Nr. 43 vom Seite 3613 Fach 3 Seite 12151

Besteuerung von Zertifikaten, Garantiezertifikaten, Garantiespannen-Zertifikaten und systemorientierten Finanzanlagen (Sofia)

von Vors. Richter am FG Dr. Friedrich E. Harenberg, Barsinghausen

I. Vorbemerkung

Die Fantasie der Kapitalanlagendesigner ist unerschöpflich. Kein Tag vergeht, an dem nicht neue Anlageprodukte die Designerschmieden der Banken verlassen, um das Interesse bei Anlegern zu wecken. Vor Investitionen in einzelne Aktienwerte schrecken viele Anleger angesichts der aktuellen Börsenflaute immer mehr zurück. Besonders aufmerksam werden deshalb Finanzanlagen verfolgt, die von den Marketingstrategen der Banken mit dem Prädikat ”steueroptimiert” versehen werden. Gemeint ist damit nur, dass die möglichen Erträge - zumindest nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 4 EStG - steuerfrei vereinnahmt werden können. Panik kommt in den Banken allerdings immer dann auf, wenn die gerade geborene Finanzanlage sich plötzlich als Finanzinnovation i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG entpuppt und Veräußerungs- oder Einlösungsgewinne auch außerhalb der Jahresfrist, also immer der Besteuerung unterliegen.

II. Kapitalanlagen als Finanzinnovationim Sinne des § 20 Abs. 2 EStG

Der Begriff ”Finanzinnovation” ist kein steuerrechtlicher Begriff und deshalb auch in keinem Steuergesetz definiert. Banken bezeichnen Wertpapiere oder Finanzanlagen, die sie als innovative Produkte geschlüss...