Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufwendungen für eine VIP-Loge in Sportstadion als Betriebsausgabe
- FG Bremen, rkr. Urt. v. (EFG 2000 S. 724) -
I. Leitsatz
Aufwendungen für eine VIP-Loge in einem Sportstadion können anteilig abzugsfähige und nicht abzugsfähige BA sein. Entscheidend ist, welchem Zweck der für die konkrete Nutzung der Loge getätigte Aufwand dient. Während die Begünstigung konkreter Geschäftsabschlüsse durch Einladungen in die Loge und die allgemeine Werbewirksamkeit des VIP-Logenbereichs den BA-Abzug rechtfertigen können, widerspricht die Einladung von Geschäftsfreunden zur allgemeinen Pflege von Geschäftsbeziehungen dem BA-Abzug. Der Stpfl. trägt die Feststellungslast für den den BA-Abzug tragenden Lebenssachverhalt als auch für die klare und eindeutige Zuordnung der Aufwendungen zu diesem Sachverhalt.
II. Sachverhalt
Die Klägerin (Klin.), eine GmbH & Co. KG, hatte im Streitjahr 1992 eine VIP-Loge eines Sportvereins angemietet. Diese wurde ihr gegen Zahlung eines Pauschalpreises für sämtliche Veranstaltungen überlassen. Im Preis waren Werbung, ein gastronomischer Anteil und die Eintrittsgelder enthalten. Der vereinbarte Betrag war laut Vertrag ausdrücklich als Pauschalpreis b...