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NWB Nr. 19 vom Seite 1783 Fach 3 Seite 11095

Einschränkung der Bildung von Jubiläumsrückstellungen zwischen 1988 und 1992

von Richter am BFH Dr. Peter Fischer, München

- BFH-Vorlagebeschl. an -

I. Beschlussformel

Der X. Senat hat mit Beschl. v. - X R 60/95 eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 EStG in der bis einschließlich 1998 gültigen Fassung des StRG 1990 v. (BGBl 1988 I S. 1093) insofern gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstieß, als die darin getroffene Regelung für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1992 die Bildung von Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums (Jubiläumsrückstellungen) i. S. des § 5 Abs. 4 EStG untersagte und für schon gebildete Rückstellungen dieser Art die Gewinn erhöhende Auflösung anordnete.

II. Sachverhalt des Ausgangsverfahrens

Der Kl. betreibt ein Dienstleistungsunternehmen und ermittelt seinen Gewinn gemäß § 5 EStG. Er erteilte seinen Arbeitnehmern die Zusage, dass sie anlässlich von Dienstjubiläen bestimmte Beträge erhalten werden. Im Hinblick hierauf bildete der Kl. in seinen Bilanzen auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten Rückstellungen. Im Anschluss an eine Außenprüfung löste das FA die zum 31. 12. 1988 gebildete Rückstellung unter Berufung auf § 52 Abs. 6 Satz 2 EStG a. F. teilweise a...