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ABC: R 9 . Rückstellungen/Rücklagen/Steuerfreie Rücklagen
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Inhaltsverzeichnis |
I.
Rückstellungen |
1. Allgemeines |
2.
Steuerrechtliche Voraussetzungen für eine
Rückstellung |
3. Bemessung der
Rückstellung |
4. Einzelfälle von Rückstellungen
(alphabetisch) |
5. Rückstellungen für
Garantieverpflichtungen, Garantiezusagen
und Garantieleistungen ausKulanzgründen |
II. Rücklagen |
III.
Steuerfreie Rücklage für Ersatzbeschaffung |
IV.
Ansparrücklage |
I. Rückstellungen
1. Allgemeines. Rückstellungen (Rü) sind kapital- und gewinnmindernde Passivposten insbesondere für ungewisse Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und dem Grunde und/oder der Höhe nach am Bilanzstichtag noch ungewiß sind. Betriebswirtschaftlich gesehen sind Rü Aufwand, der später zu Ausgaben oder zu Leistungen führt.
Gem. § 249 Abs. 1 HGB sind handelsrechtlich Rü zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten (s. Nr. 2a); drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (s. Nr. 2b); im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden (s. Nr. 2c); Gewährleistungen, d...BStBl 1992 II 600, 602