Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die steuerliche Behandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Unter nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden solche Beziehungen verstanden, in denen ein Mann und eine Frau auf Dauer aufgrund persönlicher Bindung zusammenleben, ohne die Ehe miteinander einzugehen. Im Unterschied zur Ehe, die Rechtsschutz und Rechtssicherheit gewährt, hat der Gesetzgeber die nichteheliche Lebensgemeinschaft bisher weitgehend ignoriert. Sie begründet weder in persönlicher noch in wirtschaftlicher Hinsicht eine Rechtsgemeinschaft ( NJW 1986 S. 374). Die nichteheliche Lebensgemeinschaft steht, anders als die Ehe, nicht unter dem besonderen staatlichen und verfassungsrechtlichen Schutz, da sie weder Ehe noch Familie i. S. des Art. 6 Abs. 1 GG ist ( NJW 1981 S. 1201).
In der Steuerrechtsprechung hat sich jedoch langsam ein Wandel vollzogen. Dieser wurde eingeleitet durch das (BStBl 1982 II S. 717), in welchem das BVerfG feststellte, daß das EStG in den jeweils vor oder nach der Steuerreform 1975 geltenden Fassungen mit Art. 3 Abs. 1 i. V. mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als es für zusammenveranlagte Ehegatten eine steuerliche Entlastung durch die Anwendung des Splittingtarifs vorsieht, während einer verminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit verwitweter, geschiedener, getrennt leben...BStBl 1999 II S. 182