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FG Düsseldorf 08.03.2019 15 K 1820/18 Kg, NWB 25/2019 S. 1796

Einkommensteuer | Mehraktige einheitliche Erstausbildung zum Bankbetriebswirt

Das entschieden, dass es sich bei der Ausbildung eines Bankkaufmanns zum Bankfachwirt um eine mehraktige einheitliche Berufsausbildung handelt.

Anmerkung:

Der Sohn des Klägers hatte am die Ausbildung zum Bankkaufmann bestanden und sodann einen Arbeitsvertrag (Vollzeitbeschäftigung) bei der Sparkasse erhalten. Schon kurz zuvor hatte er sich zum viersemestrigen, berufsbegleitenden Fernstudium zum Bankfachwirt beworben und dort zum Sommersemester 2015 mit dem Studium begonnen. Die Familienkasse hat die Gewährung von Kindergeld für die Jahre 2015 bis 2017 abgelehnt, da der Sohn des Klägers seine (Erst-)Berufsausbildung am abgeschlossen habe, sodass die anschließende Vollzeitberufstätigkeit steuerschädlich sei. Das Finanzgericht vertrit...