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Wettbewerb | Irreführende Werbung einer Autohändlerin
Eine Autohändlerin handelt wettbewerbswidrig, wenn sie im geschäftlichen Verkehr in einer Fahrzeugbörse im Internet, die sich auch an Verbraucher richtet, Fahrzeuge mit einem im sog. Preisfeld des Systems eingetragenen Preis bewirbt und/oder bewerben lässt, der nur für den besonderen Fall Geltung hat, dass der Kunde ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung gibt, und/oder der nur für den besonderen Fall Geltung hat, dass das betreffende Fahrzeug noch eine Tageszulassung erhält. [i]Zum Wettbewerbsverstoß einer LLP Simon, NWB 5/2019 S. 287
Die Werbung erweckt nach Ansicht des Gerichts beim angesprochenen informierten Durchschnittsverbraucher den Eindruck, dass ein abgebildeter Wagen zu einem bestimmten Preis von jedermann gekauft werden kann. Die Werbung richte sich uneingeschränkt an alle Verbraucher. Verbraucher aber, d...