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FG München 22.10.2018 7 K 2239/16, BBK 14/2019 S. 664

Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung auch von Nebenkosten beim Leasing

Beim Leasing können auch Nebenkosten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, wenn sie vom Leasingnehmer nach dem Vertrag zusätzlich zu den Leasingraten zu entrichten sind.

Zu [i]Wirtschaftliche Betrachtung des Begriffs der Leasingrate den hinzurechenbaren Nebenkosten gehören die gesondert zu entrichtenden Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung sowie umlagefähige Betriebskosten. Das FG begründet dies damit, dass der Begriff der Leasingrate im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen ist und sich daher nach der gesetzestypischen Lastenverteilung eines Miet- und Pachtvertrags richtet. Die Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung sowie umlagefähige Betriebskosten sind nach dem S. 665Gesetz an sich vom Vermieter/Leasinggeber zu tragen; weil der Leasingnehmer sie übernimmt, werden s...