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Die Nachveräußerungssperre bei Spaltungen
Neue FG-Entscheidungen beleben den alten Meinungsstreit
Unternehmen [i]Gehrmann, Spaltung, infoCenter, NWB NAAAB-26806 können ihre Beteiligungsverhältnisse durch Auf- und Abspaltungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral strukturieren und steuerfreie Anteilsverschiebungen vornehmen. Dabei hat der Gesetzgeber unterschiedliche Missbrauchsverhinderungstatbestände definiert. So greift die unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Buchwertfortführung nicht, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden (§ 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG). Davon ist auszugehen, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Körperschaft, die mehr als 20 % der vor Wirksamwerden der Spaltung an der Körperschaft bestehenden Anteile ausmachen, veräußert werden (§ 15 Abs. 2 Satz 4 UmwStG). Seit Schaffung dieser Vorschriften ist umstritten, ob die beiden Sätze einen einheitlichen Missbrauchsverhinderungstatbestand bilden oder für sich zu betrachtende eigene Anwendungsbereiche darstellen. In zwei aktuellen Entscheidungen vertreten das , NWB UAAAG-94354) sowie das , NWB OAAAH-02151) gegensätzliche Ansichten. Der nachfolgende Beitrag gibt – nach einer kurzen Einführung zu den allgemeinen Re...