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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 77/16 EFG 2019 S. 140 Nr. 2

Gesetze: UmwStG § 11 ; UmwStG § 15

Umwandlungssteuerrecht: Buchwertfortführung bei Abspaltung

Leitsatz

1. § 15 Abs. 2 S. 3 UmwStG hat einen eigenständigen Anwendungsbereich unabhängig vom § 15 Abs. 2 S. 4 UmwStG.

2. Wenn durch die Spaltung nachweislich die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden, ist eine Spaltung zu Buchwerten auch dann nicht möglich, wenn die schädliche Veräußerung tatsächlich erst nach Ablauf der Fünfjahresfrist erfolgt oder die 20%-Grenze nicht überschritten wird. § 15 Abs. 2 S. 3 UmwStG betrifft insbesondere solche Fallkonstellationen, in denen bereits im Zeitpunkt der Spaltung durch vertragliche Vereinbarung zwischen den späteren Vertragsparteien sichergestellt worden ist, dass die geplante Veräußerung abgewickelt werden soll.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 260 Nr. 6
DStRE 2019 S. 258 Nr. 4
EFG 2019 S. 140 Nr. 2
GmbH-StB 2019 S. 113 Nr. 4
GmbHR 2019 S. 140 Nr. 3
OAAAH-02151

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