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NWB Nr. 13 vom Seite 1069 Fach 3 Seite 9671

Dividenden-Splitting

von Dr. Hans-Gerd Wienands, Dipl.-Finanzwirt (FH), Köln

I. Beschränkt steuerpflichtige Anteilseigner

Mit der Einführung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG wurde die zuvor bestehende Doppelbesteuerung von Dividendeneinkünften mit Körperschaftsteuer auf der Ebene der Kapitalgesellschaft und mit Einkommensteuer auf der Ebene des Anteilseigners beseitigt. Das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren ist jedoch ein Privileg unbeschränkt steuerpflichtiger Anteilseigner. Nach § 50 Abs. 5 Satz 2 EStG erhalten beschränkt Steuerpflichtige keine Körperschaftsteueranrechnung. Da die Körperschaftsteueranrechnungssysteme zum überwiegenden Teil national konzipiert sind, ist eine grenzüberschreitende Anrechnung von Körperschaftsteuer in der Regel nicht möglich. Dies hat zur Folge, daß weder der Sitzstaat des ausschüttenden Unternehmens noch der Wohnsitzstaat des Anteilseigners eine Anrechnung der Körperschaftsteuer vornehmen. Diese ist für den Anteilseigner damit definitiv.

Der Ausländer ist folglich ebenso wie der unbeschränkt steuerpflichtige, aber nicht zur Anrechnung berechtigte Inländer (z. B. steuerbefreite Körperschaft) daran interessiert, eine Dividende zugewiesen zu erhalten, die nicht mit Körperschaftsteuer belastet ist. Hier bietet sich die...