Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 14.05.2019 XI ZR 345/18, NWB 22/2019 S. 1582

Sparvertrag | Kündigung des „S-Prämiensparen flexibel“

Ein Kreditinstitut kann einen Prämiensparvertrag nach Erreichen der höchsten Prämienstufe (hier: 15 Jahre) kündigen. Die in dem Werbeprospekt enthaltene Musterrechnung, die auf einen Zeitraum von 25 Jahren bezogen ist, stellt lediglich ein Rechenbeispiel dar, mit dem keine verbindliche Aussage zur tatsächlichen Laufzeit des Vertrags verbunden ist.

Anmerkung:

Drei Sparer begehren die Feststellung des Fortbestands ihrer Sparverträge. Die beklagte Sparkasse [i]Zur Anlageberatung Bauerle, NWB 6/2019 S. 332hatte unter Hinweis auf das niedrige Zinsumfeld am die Kündigung des Sparvertrags aus dem Jahr 1996 mit Wirkung zum sowie die Kündigung der Sparverträge aus dem Jahr 2004 mit Wirkung zum ausgesprochen. Nach Ansicht des XI. Zivilsenats durfte sie die Sparverträge kündigen. Die Sparkasse hat...