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Grundpfeiler einer rechtssicheren, kundenorientierten Anlageberatung
Die objektive Risikobegrenzung durch die Anlageziele des Anlegers
Die Berichterstattung zur Anlageberatung ist geprägt von Fällen, in denen ein Kunde (§ 67 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz [WpHG]) durch fehlerhafte Empfehlungen seines Beraters Verluste an seinem Vermögen erlitten hat. [i]Ronig, Wertpapiere, infoCenter NWB FAAAC-27497 Legt ein Kunde (Anleger) Geld in Wertpapieren, z. B. in Aktien an, dann besteht die Möglichkeit, dass er aufgrund von Kursschwankungen Wertverluste zu verkraften hat. Die Frage im Zusammenhang mit einem Kauf dieser Aktien auf Rat eines Anlageberaters ist daher, ob im Falle des Wertverlusts die Empfehlung des Anlageberaters „richtig“ oder „falsch“ war. Ist nach Ansicht des Kunden Letzteres der Fall, begehrt dieser nicht selten Ersatz seines Wertverlusts von seinem Anlageberater oder von einer hinter dem Berater stehenden Bank (§ 280 Abs. 1, § 675 BGB). Der Beitrag wirft einen Blick auf die einzelnen Schritte einer für Anleger und Anlageberater gleichermaßen empfehlenswerten, weil sorgfältigen und auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmten Form der Anlageberatung.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Grundsätze der Anlageberatung
Im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte hat sich der Gesetzgeber der Problematik „richtiger“ oder „falscher“ Anlageberatung angenommen.