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NWB Nr. 23 vom Seite 1941 Fach 3 Seite 9375

Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalvermögen

von Dr. Rolf-Detlev Scholtz, Richter am BFH a. D., Bonn

Der Abzug von WK bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gibt häufig Anlaß zu Auseinandersetzungen zwischen den Stpfl. und der FinVerw. Die Rechtsprechung hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Problematik befassen müssen.

In zwei kürzlich bekanntgewordenen Entscheidungen äußert sich der BFH erneut zu den Streitfragen. Die Entscheidungen bestätigen im wesentlichen die bisherige Rechtsprechung. Sie enthalten aber auch einige neue, für die Praxis wichtige Gesichtspunkte.

I. Neuere BFH-Rechtsprechung

1. Entgelt für Kapitalvermögensverwaltung ()

In dem (BFH/NV 1994 S. 225) ließ der Kl. einen Teil seines aus Aktien und anderen Wertpapieren bestehenden Kapitalvermögens durch eine Bank verwalten. Der Verwaltungsauftrag v. enthielt u. a. folgende Bestimmungen:

”E (der Kl.) beauftragt hiermit das Bankhaus . . . mit der Verwaltung der in seinem ”Sonderdepot für Verwaltungsauftrag” bei der Bank liegenden Wertpapiere und seines Guthabens gegenüber der Bank auf dem ”Sonderkonto für Verwaltungsauftrag” nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Die Bank übt die Verwaltung nach freiem Ermessen aus. Sie kann das Guthaben einschließlich der Erträgnisse aus dem Konto und Depot des A...