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StuB 10/2019 S. 408

Qualifizierung von Erträgen aus Internetauktionen bei eBay

Der über Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen (z. B. aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) auf der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von 1 € bei den eBay-Auktionen eingestellt werden, ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ( NWB LAAAH-12624; Revision zugelassen).