Qualifizierung von Erträgen aus Internetauktionen bei eBay
Leitsatz
Der über Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen (z.B. aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) auf
der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von 1 € bei den eBay-Auktionen eingestellt werden, ist grundsätzlich
als gewerbliche Tätigkeit einzustufen.
Bei der rechtlichen Entscheidung über die Frage, ob eine Vermögensverwaltung oder eine unternehmerische Betätigung vorliegt
sind insbesondere die Dauer und die Intensität der Tätigkeit, die Höhe der Entgelte, die Beteiligung am Markt, die Zahl der
ausgeführten Umsätze, das planmäßige Tätigwerden und die Vielfalt des Warenangebotes im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu
würdigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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